|

Messtechnische Prüfung
Werden die Qualitätsanforderungen erfüllt?
Maschinenabnahme Druck
Um Investitionen in neue und gebrauchte Produktionssysteme abzusichern empfehlen wir in den Kaufvertrag eine Abnahme der Anlagen aufzunehmen.
Für Druckmaschinen und CtP-Systeme wurden hierfür Richtlinien erarbeitet, die im Fall der Druckmaschinen mit den Herstellern einvernehmlich beschlossen wurden.
Die neue Generation der Druckmaschinen reizt zu Superlativen: Leistungsfähiger, schneller, kompakter, standardisierte Druckergebnisse auf hohem Niveau.
Mit dem gestiegenen Standard haben sich die Erwartungen der Druckereien und Kunden hinsichtlich der Quantität und einer gleichbleibenden Qualität der Drucksachen deutlich erhöht.
Aber: Können diese auch immer erfüllt werden?
Beim Kauf einer Maschine werden von den Verantwortlichen in den Druckereien die technischen Erfordernisse vielfach unterschätzt oder einfach hingenommen.
Darum ist eine technische Abnahme der Druckmaschinen - verbunden mit messtechnischen Prüfungen - unbedingt erforderlich, um die Leistungsfähigkeit, Druckqualität und Fertigungsgenauigkeit der Maschinen beurteilen zu können.
Die heutigen Investitionssummen beim Kauf einer Druckmaschine können, wenn die Druckmaschine die geforderten Qualitätsansprüche nicht erfüllt oder funktionelle Störungen die Produktion beeinträchtigen, fatale Folgen für die Druckerei haben.
Der zu empfehlende Zeitpunkt für die Abnahme sollte erfolgen, bevor die noch ausstehenden letzten Forderungen des Verkäufers abgegolten werden und die Garantiezeit für die Druckmaschine beginnt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Panorama-Archiv zum Vortrag "Neutrale Abnahme von Druckmaschinen - heute ein ernstzunehmendes Muss"
Abnahme von Plattenbelichter (CtP)
Die hohen Investitionen in Computer-to-Plate-Anlagen (CtP-Anlagen) sind nur gerechtfertigt, wenn eine störungsarme, wirtschaftliche und auf hohem Qualitätsniveau stehende Fertigung auf dem System möglich ist. Beim Einstieg in die neue Technik ist es sinnvoll, eine Abnahme der CtP-Anlage mit messtechnischen Prüfungen durch eine neutrale Instanz vornehmen zu lassen.
Im Vordergrund sollten die geforderte Bebilderungsqualität und die Fertigungsgenauigkeit der Anlage stehen. Neben der Prüfung des Bebilderungssystems, bestehend aus Workflow, Bebilderer und Entwicklungseinheit, wird auch eine Druckanpassung nach ProzessStandard Offsetdruck durchgeführt.
Überprüft werden u.a. Tonwertschwankungen über einen Wochenzyklus, Ungleichmäßigkeiten über das Plattenformat, Chargen-Schwankungen und Abweichungen bei der Positioniergenauigkeit mit Plattenwechsel.
Die CtP-Maschinenabnahme leistet eine objektive, messtechnische Prüfung der vertraglich festgelegten Merkmale und zeigt sehr schnell alle Mängel der installierten Anlage auf. Ein Techniker des Anbieters ist bei der Abnahme vor Ort um die erkannten Mängel abzustellen. Die Garantiezeit beginnt erst mit der Abnahme eines fehlerfrei arbeitenden Systems.
Die CtP-Anlage ist anschließend einwandfrei eingestellt, der Bediener in die Prozesskontrolle eingewiesen. Ärger mit dem Hersteller, Produktionsausfälle und somit Unzufriedenheit bei Kunden bleiben so meistens erspart.
Weitere Informationen finden Sie in den Vortragesunterlagen zur VDM-Panorama-Veranstaltung "CtP-Maschinenabnahme - sicheres Produzieren", die Sie bei der VDM-Geschäftsstelle anfordern können.
Mit dem Erscheinen des Leitfadens zur Abnahme von CtP-Anlagen unterstützt Sie der VDM bei der CtP-Maschinenabnahme.
Abnahme von Prüfdrucksysteme (Proof)
Der farb- und datenverbindliche Prüfdruck stellt das sichernde Bindeglied zwischen der Datenannahme und dem, vom Kunden gewünschtem, Druckergebnis dar.
Die Anforderungen an einen digitalen Prüfdruck sind nach ProzessStandard und MedienStandard Druck wie folgt definiert:
"Auf dem Prüfdruck muss ein Ugra/FOGRA-Medienkeil CMYK-TIFF stehen. Dessen Farbwerte müssen den Sollwerten des jeweils zutreffenden Teils der Normserie ISO 12647 entsprechen. Für die Abweichungen von den Sollwerten gilt: Der Mittelwert aller CIELAB-Farbabstände der Farbfelder darf 4, der Maximalwert darf 10 nicht überschreiten.
Für die Primärfarben CMYK beträgt der maximale Farbabstand zum jeweiligen Sollwert 2,5, für die Farbe des Trägermaterials gilt eine Maximalabweichung von 3. In der Fußzeile des Prüfdrucks ist anzugeben: Dateiname, Datum, Name des Quellprofils sowie des ICC-Referenzdruckprofils der Druckbedingung."
Weitere Informationen finden Sie in unserem Panorama-Archiv zum Vortrag "Remoteproof - der dezentrale Prüfdruck "
Überprüfung der Abmusterungsbedingungen
Für die Betrachtung von Prüf- und Andrucken gelten die in der ISO 3664 genannten Abmusterungsbedingungen: Farbtemperatur 5000 K, Beleuchtungsstärke 2000 lx.
Gerne überprüfen wir auch Ihre Abmusterungsstation.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Panorama-Archiv zum Vortrag "Farbe(n) sicher beurteilen " .
|